Oberflächenstruktur - Auf der Bremsbacke geschliffene Beläge (Schleifmarkierungen)
Schleifenmarkierungen <=20% der Reibfläche und max 0,2 mm tief; zulässig
Bremsbacke z.B. am Trägerloch oder am Steg verbogen
unzulässig; es sei denn, die Abweichung ist so geringfügig, dass keine Beeinträchtigung der Montage und Funktion besteht
Belagüberstand an Längskante des Belagdeckbleches
Einseitig über gesamte Belaglänge bis zu 1mm zulässig, vorausgesetzt, Spezifikationsvorgaben werden nicht überschritten