Fehlstellen in den Durchgangslöchern
Bis zu 50% der Durchbruchoberfläche und bis zu 0,5mm Tiefe zulässig. Diese Festlegung gilt auch für zurückgesetzte Durchgangslöcher.
Verbindungsriss nur auf einer Belagfläche
Kurzer Abstand zwischen 2 Bohrungen zulässig; langer Abstand zwischen 2 Bohrungen unzulässig; Verbindungsriss zwischen 3 Bohrungen unzulässig